Grundsätzlich

Sie bekommen eine Rechnung, die nach den Gebührenverzeichnis Ziffern aufgeschlüsselt ist.
Die Preise für die medizinisch notwendigen Behandlungen sind grundsätzlich angelehnt an das
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Kostenübernahme durch die Versicherung

Eine Übernahme der Behandlungskosten kann durch private Krankenversicherungen (PKV) und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen übernommen werden. Weiterhin ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Beihilfe (Beamte und Post) und auch durch die Heilfürsorge üblich. Die jeweilige Erstattungshöhe ist individuell und hängt u. a. von der Art des Tarifs, bestimmten Höchstsätzen und eventueller Selbstbeteiligung ab.

Selbstzahler

Als Richtwert ca. 60 Euro die Stunde.